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Bildungsurlaub Polnisch

Bildungsurlaub bietet die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber für den Besuch eines Sprachkurses freigestellt zu werden - ohne Minderung des Urlaubsanspruches und bei Fortzahlung des Gehaltes. Voraussetzung ist, daß der betreffende Kurs im Bundesland des Arbeitgebers offiziell als Bildungsurlaubsveranstaltung anerkannt ist.

Wenn Sie eine unserer Bildungsurlaubsveranstaltungen in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie in jedem Falle die Möglichkeit einer Freistellung rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Ein gesetzlicher Anspruch besteht für Arbeitnehmer, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis schon mindestens 6 Monate besteht. Der Anspruch umfaßt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr; in der Regel wird jedoch der Anspruch aus 2 Jahren zusammengefaßt, so daß ein 2wöchiger Kurs besucht werden kann.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber rechtzeitig - in der Regel aber mindestens 6 Wochen - vor Antritt der Reise von dem Kurstermin informieren.

Bildungsurlaub

Wir haben derzeit an allen Kursorten in Polen, also Sopot, Krakau und Warschau, in Polen Bildungsurlaubsangebote. Es handelt sich dabei um den Intensivkurs mit 30 akad. Wochenstunden, der in Sopot und Krakau als Gruppenunterricht und in Warschau als Einzelunterricht angeboten wird.

Die Bestimmungen für die Anerkennung von Bildungsurlaub variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Die Anerkennung in einem Bundesland bedeutet nicht die automatische Anerkennung in einem anderen.

Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne aktuelle Informationen, in welchem Bundesland die oben genannten Kurse derzeit als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Steuerliche Vorteile

Auch wenn ein Kurs nicht als Bildungsurlaub eingestuft worden ist, so ist doch zu beachten, daß beruflich bedingte Sprachreisen z.T. als Fortbildungs- oder Ausbildungskosten (gemäß § 9/10 EStG) steuerlich absetzbar sind.

Dies hängt im Einzelfall von der Entscheidung des Finanzamtes ab. Ab 2002 gelten jedoch großzügigere Regelungen: Sprachreisen sind jetzt bereits steuerfrei, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien ist es also nicht mehr erforderlich, daß das Unternehmen die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die Arbeitszeit anrechnet.

Voraussetzung ist allerdings nach wie vor, daß Sprachkenntnisse im Aufgabengebiet des Mitarbeiters verlangt werden.

Sollten Sie eine unserer Bildungsveranstaltungen besucht haben, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt aus. Nähere Information dazu schicken wir gerne auf Anfrage.

Polnisch Kurse drucken, Dokument 10 kb/1,5s 56k